Ab dem 10.09.2009 gelten im Gewerblichen Güterkraftverkehr und Werksverkehr zusätzliche Bestimmungen.

 

 

Fahrer,die ihren Führerschein bis zum 10.09.2009 bereits besitzen, müssen alle fünf Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen.

Eine erste Weiterbildung für diese Kraftfahrer ist bis spätestens 2014 zu absolvieren.

Die Teilnahme wird in den Führerschein eingetragen.

 

Fahrer, die ihren Führerschein nach dem 10.09.2009 erwerben, müssen eine Grundqualifikation nachweisen.

 

Bei nicht beachtender gesetzlichen Vorgaben kann es teuer werden!

 

Sollte ein  Unternehmer eine Fahrt anordnen oder zulassen, ohne dass der Fahrer  die nötige Weiterbildung nachweisen kann, muss mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 20.000 Euro gerechnet werden.

 

Fahrer, die ohne eine entsprechende Qualifizierung ein Fahrzeug steuern, müssen mit bis zu 5,.000 Euro Strafe rechnen.

Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzf ür Kraftfahrer, die Ihren Führerschein C1,C1E,C,CE vor dem 10.09.2009 erworben haben:

 


Dauer des Lehrgangs:

Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden a` 60 Minuten und wird in 5 Blöcken ausgebildet. Die Teilnahme an der Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.

Es gibt keine gesonderte Prüfung.

 

 

 

 

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